Die AvW Gruppe AG hat Wertpapiere, die sogenannten „AvW-Genusscheine“ emittiert, die engverflochtene AvW-Invest AG war größtenteils als Vermittler tätig. Der Auftritt der beiden vorgenannten Gesellschaften erfolgte so, dass es für einen durchschnittlichen Erklärungsempfänger nicht wirklich möglich zu erkennen war, welche Willenserklärungen der einen oder der anderen Gesellschaft zurechenbar sind. Die Gesellschaften waren einfach gemeinsam als AvW bekannt.
Die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt war Hausbank von AvW und Depotbank der AvW-Genussscheininhaber.
Im Oktober 2008 hat AvW die Rücknahme der Genussscheine verweigert und wurde schließlich über beide Gesellschaften mit Beschluss des LG-Klagenfurt vom 04.05.2010 der Konkurs eröffnet.
Am 31.01.2011 wurde Dr. Auer-Welsbach zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Wir vertreten über 1.000 AvW-Genussscheininhaber und führen Verhandlungen bzw Gerichtsverfahren mit bzw gegen die Republik Österreich, die Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt, die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (AeW), die Dun & Bradstreet Information Services GmbH (als Rating-Agentur auftretende Wirtschaftsauskunftei) und die MOORE STEPHENS EHRENBÖCK Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH.
1. AvW-Konkurse
Sämtliche Forderungen aller unserer Mandanten wurden im Konkurs der AvW Gruppe AG und im Konkurs der AvW Invest AG sowie teilweise im Schuldenregulierungsverfahren Dris. Auer-Welsbach angemeldet. Mit einer Auszahlung der Konkursquoten ist nach jetzigem Ermessen frühestens Ende 2013 zu rechnen.
2. Musterverfahren gegen die Republik Österreich
Die Republik Österreich hat gegenüber sämtlichen unserer Mandanten einen umfassenden Verjährungsverzicht abgegeben und führen wir derzeit ein Musterfahren beim LG für ZRS Wien. Mit dem Vorliegen des erstinstanzlichen Urteils ist voraussichtlich noch im Jahr 2013 zu rechnen, mit einer rechtskräftigen endgültigen Entscheidung (nach Durchlaufen aller Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof) frühestens 2014.
3. Musterverfahren gegen die RBB Klagenfurt als Depotbank
Auch die RBB Klagenfurt hat Verjährungsverzichte zum Zeitpunkt der entsprechenden Anspruchsschreiben gegenüber unseren Mandanten abgegeben und führen wir zwischenzeitig ein Musterverfahren, bei welchem auch Dr. Auer-Welsbach bereits persönlich einvernommen worden ist. Mit dem Vorliegen des erstinstanzlichen Urteils ist voraussichtlich nicht vor 2014 zu rechnen, mit einer rechtskräftigen endgültigen Entscheidung wohl erst 2015.
4. Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sich geweigert, Verjährungsverzichte abzugeben, sodass wir Anfang Oktober 2011 für einen Teil unserer Mandanten Einzelklagen bzw Klagshäufungen (sogenannte Sammelklagen) eingebracht haben. Wir erwarten noch im Jahr 2013 die rechtskräftigen erstinstanzlichen Entscheidungen.
5. Verfahren gegen Dun & Bradstreet (als Rating-Agentur auftretende Wirtschaftsauskunftei)
Da sich auch D&B geweigert hat, Verjährungsverzichte abzugeben, haben wir bereits am 22.10.2010 die ersten Klagen und weitere Klagshäufungen (sogenannte Sammelklagen) im Oktober 2011 für einen Teil unserer Mandanten eingebracht, um die drohende Verjährung zu vermeiden. Zur hier interessierenden Rechtsfrage liegt ein richtungsweisendes Urteil des OLG Wien vor, welches grundsätzlich unseren rechtlichen Ausführungen zugestimmt und ausgeführt hat, dass unter gewissen Umständen eine Haftung von Dun & Bradstreet bestehen kann. Zur Klärung dieser Umstände und Erwirkung einer oberstgerichtlichen Leitentscheidung müssen hier (aufgrund der Weigerung von D&B, Ruhensvereinbarung zu akzeptieren bzw Verjährungsverzichte abzugeben) eine Vielzahl von Prozessen geführt werden. Wir rechnen hier noch im Jahr 2013 mit weiteren richtungsweisenden Erkenntnissen.
6. Musterverfahren gegen die AeW
Sämtliche Forderungen aller unserer Mandanten wurden rechtzeitig bei der AeW angemeldet; derzeit laufen Musterverfahren und ist mit der letztinstanzlichen OGH-Entscheidung 2013/2014 zu rechnen.
Stand Jänner 2013